Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit (51.1) des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritte kiju-stadt-of.tremaze.de und kjksandgasse.tremaze.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. kiju-stadt-of.tremaze.de und kjksandgasse.tremaze.de sind aktuell nicht mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Technische Funktionen und Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Aktuell gibt es kein Angebot in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache
  • Der Navigationspunkt, an dem man sich befindet, wird nicht hervorgehoben und es existiert kein Brotkrümelpfad.
  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
  • Einige Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Bei Grafiken / Fotos ist das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend.
  • Die Schriftfarben sind teilweise nicht kontrastreich genug.

Das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 01.03.2022 erstellt. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte. 

 

Feedback und Kontakt

 

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben?

 

Gerne können Sie hierzu die Medien-Etage im Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Sandgasse per E-Mail unter medien-etage@offenbach.de oder telefonisch unter +49 69 8065 3965 kontaktieren.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Medien-Etage unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

 

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

 

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

 

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de